Der Immobilienkauf für Schweizer Staatsangehörige in Italien

Das nahe Italien ist seit jeher eine favorisierte Destination für viele Schweizer, die von einem Eigenheim im südlichen Ausland träumen. Das angenehme Klima, der gelassene Lebenstil, Künste und Kultur, die wunderbare Küche und die exzellenten Weine, aber auch die günstigen Preise lassen viele Eidgenossen davon träumen, einen Lebensabschnitt in Italien zu verbringen und hier auch Eigentum zu erwerben. Das war über lange Zeiten kein Problem, doch nun geht die Rede um, dass Schweizer Staatsangehörige nur mehr sehr restriktiv in Italien Eigentum erwerben können, ist das wirklich wahr?

Wir werden immer wieder mit dieser Verunsicherung konfrontiert und es bedarf einer Klarstellung.

Reziprozität oder Gegenseitigkeit

Grundsätzlich haben Schweizer in Italien die gleichen Rechte wie Italiener in der Schweiz. Die Kaufrechte der Italiener sind in der Schweiz eingeschränkt und das gilt auch umgekehrt für Schweizer in Italien. Nach diesem Reziprozitätsprinzip dürfen Schweizer uneingeschränkt Zweitwohnsitze in Italien erwerben, die eine Wohnfläche von 200 Quadratmetern nicht übersteigen und nicht mehr als 1000 Quadaratmeter Grund haben.

Sollte eine Liegenschaft in Italien ausschliesslich gewerblich genutzt werden, gilt die Reziprozität nicht und kann problemlos von Schweizern erworben werden.

Ist somit der Traum vom eigenen Land- oder Weingut in Italien für Schweizer ausgeträumt?

Die Antwort ist Nein. Natürlich gibt es Möglichkeiten grössere Objekte zu erwerben, doch es bedarf einer Form, die für den italienischen Staat akzeptabel ist. Grundsätzlich hängt es vom Objekt ab, ob der Kauf über eine in Italien gegründete Gesellschaft getätigt werden kann oder ob alternative Schritte notwendig sind.

Was Piemont Immobilien für Sie tun kann

Sollten Sie ein Objekt gefunden haben, das Sie erwerben möchten, erklären wir Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten, die es gibt und wir helfen Ihnen dabei, eine passende Rechtsform zu finden und wenn nötig, eine Gesellschaft zu gründen. Wir arbeiten mit kompetenten Treuhändern und Notaren zusammen und wir bemühen uns, eine für Sie massgeschneiderte und kostengünstige Lösung zu finden, damit Sie ihr Traumobjekt erwerben können.

Wir bitten um Verständnis, dass wir diese Beratung nur unseren Kunden geben können. Sollten Sie nicht Kunde von Piemont Immobilien sein und sich für dieses Thema interessieren, raten wir, dass Sie sich bei einem Rechtsanwalt in der Schweiz, der mit italienischem Immobilienrecht befasst ist, informieren. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben.

Weitere Informationen zu italienischen Hypotheken finden Sie in unserem Online-Kreditrechner.

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